Landgericht Aachen, 2013-01-31, 12 O 415/12

12 O 415/12Kantonsgericht31.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 415/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-31

Aktenzeichen: 12 O 415/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0131.12O415.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 862, 1004 BGB; § 76 TKG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

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