7 O 253/11•Landgericht Aachen, 2012-11-20, 7 O 253/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 O 253/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-20
Aktenzeichen: 7 O 253/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1120.7O253.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §642 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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