Landgericht Aachen, 2012-10-31, 11 O 98/10

11 O 98/10Kantonsgericht31.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 98/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-31

Aktenzeichen: 11 O 98/10

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1031.11O98.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 04.11.2010 wird aufrecht erhalten.

Die Beklagten haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 04.11.2010 darf nur gegen Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

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