2 S 306/11•Landgericht Aachen, 2012-10-11, 2 S 306/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 S 306/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 2 S 306/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S306.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 558 Abs.1, Abs. 2; BGB § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; BGB § 558b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 15.06.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 149/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in H (Reihenhaus/Mitte), von bisher monatlich 371,42 € auf nunmehr monatlich 376,68 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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