2 S 425/11•Landgericht Aachen, 2012-03-29, 2 S 425/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 S 425/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: 2 S 425/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0329.2S425.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 5a Abs. 2 S. 1, 4 VVG a.F; §§ 355, 495 BGB
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 113 C 110/11 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit leistet in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird zugelassen.
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