Landgericht Aachen, 2012-03-27, 7 O 315/11

7 O 315/11Kantonsgericht27.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 O 315/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: 7 O 315/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0327.7O315.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.280,35 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 30.473,06 € seit dem 15.04.2009 sowie aus weiteren 3.807,29 € seit dem 15.11.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 1.099,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.04.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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