8 O 385/11•Landgericht Aachen, 2012-03-07, 8 O 385/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 385/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 8 O 385/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0307.8O385.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
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an die Klägerin 1.148,76 € - hiervon einen Betrag von 298,76 € im Wege des Anerkenntnisurteils - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.928,48 € seit dem 27.08.2011 zu zahlen abzüglich am 12.12.2011 gezahlter 8.912,77 €,
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an die Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 836.57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, d.h. die Beklagte zu 1) seit dem 07.10.2011 und die Beklagte zu 2) seit dem 26.09.2011, zu zahlen abzüglich eines am 12.12.2011 gezahlten Betrages von 775,64 €.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 35 % und die Beklagten zu 65 %.
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