Landgericht Aachen, 2011-12-28, 6 T 115/11

6 T 115/11Kantonsgericht28.12.2011

Regest

Das Insolvenzgericht ist berechtigt, zum zwecke der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit einen Sachverständigen zu beauftragen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 115/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-28

Aktenzeichen: 6 T 115/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1228.6T115.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: Inso §§ 6, 21, 5

Leitsätze

Das Insolvenzgericht ist berechtigt, zum zwecke der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit einen Sachverständigen zu beauftragen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 02.09.2011 gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts vom 26.08.2011 in der Gestalt des neugefassten Beschlusses vom 27.09.2011 wird kostenpflichtig verworfen.

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