Landgericht Aachen, 2011-12-15, 5 S 219/11

5 S 219/11Kantonsgericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 219/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: 5 S 219/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1215.5S219.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: RDG § 5

Tenor

beabsichtigt die Kammer, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und erfordert auch keine mündliche Verhandlung. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung durch Urteil ist auch nicht zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

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