Landgericht Aachen, 2011-12-09, 9 O 150/11

9 O 150/11Kantonsgericht09.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 150/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-09

Aktenzeichen: 9 O 150/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1209.9O150.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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