9 O 150/11•Landgericht Aachen, 2011-12-09, 9 O 150/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 150/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-09
Aktenzeichen: 9 O 150/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1209.9O150.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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