11 O 478/09•Landgericht Aachen, 2011-11-30, 11 O 478/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 478/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: 11 O 478/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1130.11O478.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger - zu Händen seiner gesetzlichen Vertreter - ein Schmerzensgeld in Höhe von 700.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm in Zusammenhang mit der stationären Behandlung im C- Krankenhaus in T im Zeitraum 19. bis 27.05.2004 entstanden ist und noch entstehen wird, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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