5 S 72/11•Landgericht Aachen, 2011-10-17, 5 S 72/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 72/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: 5 S 72/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1017.5S72.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 355 II BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2011 verkündete Urkunden-Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts Heinsberg - 16 C 484/09 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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