Landgericht Aachen, 2011-10-17, 5 S 72/11

5 S 72/11Kantonsgericht17.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 72/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: 5 S 72/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1017.5S72.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 355 II BGB

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2011 verkündete Urkunden-Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts Heinsberg - 16 C 484/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen

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