8 O 533/09•Landgericht Aachen, 2011-10-04, 8 O 533/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 533/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-04
Aktenzeichen: 8 O 533/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1004.8O533.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die auf der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 16.09.2009 getroffenen Beschlüsse zu Top 7, 8 und 9 nichtig sind.
Es wird festgestellt, dass der auf der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 17.03.2010 getroffene Beschluss zu Top 3 nichtig ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger gesamtschuldnerisch zu 43% und die Beklagte zu 57%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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