Landgericht Aachen, 2011-08-18, 1 O 573/10

1 O 573/10Kantonsgericht18.08.2011

Regest

1. Zur Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen. 2. Zur Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die die Reklamationsfrist auf unter einen Tag abgekürzt wird.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 573/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-18

Aktenzeichen: 1 O 573/10

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0818.1O573.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 631, 259; ZPO § 254

Leitsätze

  1. Zur Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen.

  2. Zur Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die die Reklamationsfrist auf unter einen Tag abgekürzt wird.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Rechenschaft abzulegen über die Verteilung von mindestens 90% der insgesamt 222.000 Zeitschriften "O H" am 30.04.2010 und 03.05.2010 in der T B mit Ausnahme von B1.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- € vorläufig vollstreckbar.

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