8 O 467/10•Landgericht Aachen, 2011-07-22, 8 O 467/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 467/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-22
Aktenzeichen: 8 O 467/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0722.8O467.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt zu erklären, dass das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung F, Flur xx, Flurstück xxx, Grundbuch des Amtsgerichts X von F Blatt xxxx, Gebäude- und Freifläche, groß 1.752 qm, G, auf die Klägerin als Alleineigentümerin übergehen soll und diese als Alleineigentümerin des Grundstücks Gemarkung F, Flur xx, Flurstück xxx, Grundbuch des Amtsgerichts X von F Blatt xxxx, Gebäude- und Freifläche, groß 1.752 qm, G im Grundbuch eingetragen wird.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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