Landgericht Aachen, 2011-04-04, 5 S 202/10

5 S 202/10Kantonsgericht04.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 202/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-04

Aktenzeichen: 5 S 202/10

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0404.5S202.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: VVG § 207

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 07.10.2010 - 120 C 310/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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