6 S 35/09•Landgericht Aachen, 2009-05-22, 6 S 35/09
Landgericht Aachen, 2009-05-22, 6 S 35/09
6 S 35/09Kantonsgericht22.05.2009
Regest
Bei einer "ca.-Angabe" einer Wohnfläche ist die Sollbeschaffenheit der Wohnfläche mit einer Toleranz von +/- 5 % zu bestimmen. Dieser Wert it der Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 35/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-22
Aktenzeichen: 6 S 35/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0522.6S35.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB § 536 Abs. 1; II BV § 44 Abs. 2
Leitsätze
Bei einer "ca.-Angabe" einer Wohnfläche ist die Sollbeschaffenheit der Wohnfläche mit einer Toleranz von +/- 5 % zu bestimmen. Dieser Wert it der Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. Januar 2009 - 101 C 85/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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