Landgericht Aachen, 2009-05-08, 6 S 226/08

6 S 226/08Kantonsgericht08.05.2009

Regest

Eine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB liegt nicht bei der Nutzung eines Namens einer Internetplattform vor.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 S 226/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-08

Aktenzeichen: 6 S 226/08

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0508.6S226.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: HGB § 25

Leitsätze

Eine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB liegt nicht bei der Nutzung eines Namens einer Internetplattform vor.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06. November 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen wird zurück gewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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