8 O 602/07•Landgericht Aachen, 2009-04-08, 8 O 602/07
Landgericht Aachen, 2009-04-08, 8 O 602/07
8 O 602/07Kantonsgericht08.04.2009
Regest
Erfolglos eingeklagte Gutachterkosten können bei unverändertem Sachverhalt nicht nochmals im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 602/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-08
Aktenzeichen: 8 O 602/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0408.8O602.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: § 91 ZPO
Leitsätze
Erfolglos eingeklagte Gutachterkosten können bei unverändertem Sachverhalt nicht nochmals im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
Tenor
wird der Kostenfestsetzungsantrag des Kläger-Vertreters vom 01.12.2008 hins. der geltend gemachten Sachverständigenkosten i.H.v.1657,09 EUR zurückgewiesen.
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