Landgericht Aachen, 2009-04-08, 8 O 602/07

8 O 602/07Kantonsgericht08.04.2009

Regest

Erfolglos eingeklagte Gutachterkosten können bei unverändertem Sachverhalt nicht nochmals im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 602/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-08

Aktenzeichen: 8 O 602/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0408.8O602.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: § 91 ZPO

Leitsätze

Erfolglos eingeklagte Gutachterkosten können bei unverändertem Sachverhalt nicht nochmals im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

Tenor

wird der Kostenfestsetzungsantrag des Kläger-Vertreters vom 01.12.2008 hins. der geltend gemachten Sachverständigenkosten i.H.v.1657,09 EUR zurückgewiesen.

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