2 S 241/08•Landgericht Aachen, 2009-03-26, 2 S 241/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 S 241/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 2 S 241/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0326.2S241.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: VVG § 115 Abs. 1, StVG §§ 7 Abs. 1, 17, BGB §§ 823 Abs. 1, 249 ff.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. August 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 114 C 72/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.