8 O 449/07•Landgericht Aachen, 2009-03-17, 8 O 449/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 449/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-17
Aktenzeichen: 8 O 449/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0317.8O449.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: AGG §§ 19, 21
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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