Landgericht Aachen, 2009-03-17, 8 O 449/07

8 O 449/07Kantonsgericht17.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 449/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-17

Aktenzeichen: 8 O 449/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0317.8O449.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: AGG §§ 19, 21

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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