Landgericht Aachen, 2008-10-31, 42 O 40/08

42 O 40/08Kantonsgericht31.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 42 O 40/08 — Teil-Versäumnis- und Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-31

Aktenzeichen: 42 O 40/08

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:1031.42O40.08.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt höchstens jedoch 2 Jahre, oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Eigentum der Klägerin stehende Flüssiggasbehälter zu befüllen und/oder befüllen zu lassen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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