42 O 40/08•Landgericht Aachen, 2008-10-31, 42 O 40/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 42 O 40/08 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 42 O 40/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:1031.42O40.08.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt höchstens jedoch 2 Jahre, oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Eigentum der Klägerin stehende Flüssiggasbehälter zu befüllen und/oder befüllen zu lassen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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