68 KLs 30/08•Landgericht Aachen, 2008-10-22, 68 KLs 30/08
Landgericht Aachen, 2008-10-22, 68 KLs 30/08
68 KLs 30/08Kantonsgericht22.10.2008
Regest
Zur Strafzumessung für Rauschgiftgeschäfte unter Beteiligung verdeckter Ermittler.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 68 KLs 30/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-22
Aktenzeichen: 68 KLs 30/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:1022.68KLS30.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer des Landgerichts Aachen
Normen: § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Leitsätze
Zur Strafzumessung für Rauschgiftgeschäfte unter Beteiligung verdeckter Ermittler.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren
verurteilt.
- §§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 25 Abs. 2, 53 StGB -
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