Landgericht Aachen, 2008-08-22, 6 T 66/08

6 T 66/08Kantonsgericht22.08.2008

Regest

Der Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH ZIP 2006, 340).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 66/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 6 T 66/08

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0822.6T66.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 36 InsO, 46 AO, 850 ff ZPO

Leitsätze

Der Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH ZIP 2006, 340).

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 27. Juni 2008 wird auf seine Kosten zurück gewiesen.

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