6 T 66/08•Landgericht Aachen, 2008-08-22, 6 T 66/08
Landgericht Aachen, 2008-08-22, 6 T 66/08
6 T 66/08Kantonsgericht22.08.2008
Regest
Der Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH ZIP 2006, 340).
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 66/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 6 T 66/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0822.6T66.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 36 InsO, 46 AO, 850 ff ZPO
Leitsätze
Der Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH ZIP 2006, 340).
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 27. Juni 2008 wird auf seine Kosten zurück gewiesen.
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