Landgericht Aachen, 2008-08-19, 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07

52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07Kantonsgericht19.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-19

Aktenzeichen: 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0819.52KS401JS711.07.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Normen: StGB §§ 52, 53, 57a, 177 Abs. 1 in der Fassung vom 27.11.1973, 211

Tenor

Der Angeklagte T wird wegen Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.

  • §§ 52, 53, 54, 57a, 177 Abs.1 in der Fassung vom 27. November 1973, 211 StGB -

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