52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07•Landgericht Aachen, 2008-08-19, 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07
Landgericht Aachen, 2008-08-19, 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07
52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07Kantonsgericht19.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-19
Aktenzeichen: 52 Ks 401 Js 711/07 - 22/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0819.52KS401JS711.07.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Normen: StGB §§ 52, 53, 57a, 177 Abs. 1 in der Fassung vom 27.11.1973, 211
Tenor
Der Angeklagte T wird wegen Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
- §§ 52, 53, 54, 57a, 177 Abs.1 in der Fassung vom 27. November 1973, 211 StGB -
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