Landgericht Aachen, 2008-07-25, 43 O 13/08

43 O 13/08Kantonsgericht25.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 43 O 13/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-25

Aktenzeichen: 43 O 13/08

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0725.43O13.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Kläger werden mit der Klage abgewiesen.

Die Kläger zu 1., 2. und 3. sowie Frau X, K-Straße ## in ## L, haben jeweils zu ein Viertel die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger und Frau X dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheits­leistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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