6 S 47/08•Landgericht Aachen, 2008-07-11, 6 S 47/08
Landgericht Aachen, 2008-07-11, 6 S 47/08
6 S 47/08Kantonsgericht11.07.2008
Regest
Auch der Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllen des Heizöltanks bei Beendigung des Mietverhältnisses verjährt innerhalb der Frist des § 548 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 47/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-11
Aktenzeichen: 6 S 47/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0711.6S47.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 546, 566, 607
Leitsätze
Auch der Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllen des Heizöltanks bei Beendigung des Mietverhältnisses verjährt innerhalb der Frist des § 548 BGB.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 18. Januar 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 84 C 55/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestands wird nach §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.
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