Landgericht Aachen, 2008-05-02, 8 O 36/07

8 O 36/07Kantonsgericht02.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 36/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-02

Aktenzeichen: 8 O 36/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0502.8O36.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 12.252,92 € nebst 5 % Zinsen seit dem 30.12.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser zu 40 % und der Beklagte zu 2) zu 60 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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