1 O 419/07•Landgericht Aachen, 2008-03-27, 1 O 419/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 1 O 419/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-27
Aktenzeichen: 1 O 419/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0327.1O419.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 24.542,- € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus einem Betrag von jeweils 6.135,50 € seit dem 01.07.2004, 01.07.2005, 01.07.2006 und 01.07.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger am 30.06.2008 einen weiteren Betrag von 6.135,50 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 746,58 € vorgerichtliche Anwaltsge-bühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.10.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 36 % und der Kläger 64 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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