6 T 3/07•Landgericht Aachen, 2007-01-30, 6 T 3/07
Landgericht Aachen, 2007-01-30, 6 T 3/07
6 T 3/07Kantonsgericht30.01.2007
Regest
Die Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 5 InsO ist nicht statthaft.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 3/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-30
Aktenzeichen: 6 T 3/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2007:0130.6T3.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: InsO § 5, 6
Leitsätze
Die Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 5 InsO ist nicht statthaft.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 21. November 2006 in Verbindung mit dem Beschluss vom 12. Dezember 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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