6 S 19/06•Landgericht Aachen, 2006-06-29, 6 S 19/06
Landgericht Aachen, 2006-06-29, 6 S 19/06
6 S 19/06Kantonsgericht29.06.2006
Regest
-Wer ein Geschäftslokal aufsucht, darf davon ausgehen, dass dort geschlossene Kaufverträge mit dem nach außen erkennbaren Inhaber des Betriebes zustande kommen. -Eine Nachforschungspflicht, wer im Einzelfall sein Vertragspartner ist, trifft den Kunden dabei nicht. -Im Rahmen der nach § 439 Abs. 3 BGB vorzunehmenden Abwägung ist ausschlaggebend, welchen Wert die Kaufsache in einem mangelfreien Zustand für den Käufer hätte, welche Bedeutung der vorhandene Mangel hat und die Frage, ob ohne erhebliche Nachteile für den Käufer auf die andere - nicht von diesem gewählte - Art der Nacherfüllung zurückgegriffen werden kann. -Unerheblich bei der Abwägung ist das Verhältnis der Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung zum vereinbarten Kaufpreis -Im Zweifel gebührt dem aus § 439 Abs. 1 BGB folgenden Wahlrecht des Käufers der Vorrang.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 19/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-29
Aktenzeichen: 6 S 19/06
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0629.6S19.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB § 164 Abs. 1; BGB § 439 Abs. 3
Leitsätze
-Wer ein Geschäftslokal aufsucht, darf davon ausgehen, dass dort geschlossene Kaufverträge mit dem nach außen erkennbaren Inhaber des Betriebes zustande kommen.
-Eine Nachforschungspflicht, wer im Einzelfall sein Vertragspartner ist, trifft den Kunden dabei nicht.
-Im Rahmen der nach § 439 Abs. 3 BGB vorzunehmenden Abwägung ist ausschlaggebend, welchen Wert die Kaufsache in einem mangelfreien Zustand für den Käufer hätte, welche Bedeutung der vorhandene Mangel hat und die Frage, ob ohne erhebliche Nachteile für den Käufer auf die andere - nicht von diesem gewählte - Art der Nacherfüllung zurückgegriffen werden kann.
-Unerheblich bei der Abwägung ist das Verhältnis der Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung zum vereinbarten Kaufpreis
-Im Zweifel gebührt dem aus § 439 Abs. 1 BGB folgenden Wahlrecht des Käufers der Vorrang.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsge-richts Aachen vom 31. Januar 2006 - Az.: 85 C 470/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.