Landgericht Aachen, 2006-03-16, 1 O 506/05

1 O 506/05Kantonsgericht16.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 506/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-16

Aktenzeichen: 1 O 506/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0316.1O506.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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