10 O 465/05•Landgericht Aachen, 2006-03-16, 10 O 465/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 10 O 465/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-16
Aktenzeichen: 10 O 465/05
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0316.10O465.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: ZPO § 280 Abs. 1; GVG § 23 Nr. 2 a
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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