1 O 458/05•Landgericht Aachen, 2006-02-16, 1 O 458/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 1 O 458/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-16
Aktenzeichen: 1 O 458/05
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0216.1O458.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
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