Landgericht Aachen, 2006-02-16, 1 O 458/05

1 O 458/05Kantonsgericht16.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 458/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-16

Aktenzeichen: 1 O 458/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0216.1O458.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

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