6 T 16/06•Landgericht Aachen, 2006-01-31, 6 T 16/06
Landgericht Aachen, 2006-01-31, 6 T 16/06
6 T 16/06Kantonsgericht31.01.2006
Regest
Voraussetzung der Aufhebung der Verfahrenskosten bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 16/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 6 T 16/06
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0131.6T16.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: InsO § 4 c Abs. 1 Nr. 4
Leitsätze
Voraussetzung der Aufhebung der Verfahrenskosten bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 20. September 2005 gegen den die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten aufhebenden Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 29. September 2005 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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