Landgericht Aachen, 2006-01-13, 9 O 538/03

9 O 538/03Kantonsgericht13.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 538/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: 9 O 538/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:0113.9O538.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 10. Juni 2005 wird die Klage (auch hinsichtlich der Klageerweiterung im Schriftsatz vom 7. September 2005) abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29. April 2005, die die Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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