Landgericht Aachen, 2005-12-23, 9 O 355/05

9 O 355/05Kantonsgericht23.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 355/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-23

Aktenzeichen: 9 O 355/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:1223.9O355.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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