7 T 70/05•Landgericht Aachen, 2005-07-20, 7 T 70/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 T 70/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: 7 T 70/05
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0720.7T70.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des AG Jülich vom 18. Mai 2000 (Az. 8 VI 105/2000) wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu tragen.
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