33 Vollz 134/05•Landgericht Aachen, 2005-05-24, 33 Vollz 134/05
Landgericht Aachen, 2005-05-24, 33 Vollz 134/05
33 Vollz 134/05Kantonsgericht24.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33 Vollz 134/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-24
Aktenzeichen: 33 Vollz 134/05
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0524.33VOLLZ134.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.
Dem Antragsteller wird die nachgesuchte Prozesskostenhilfe verweigert.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 1.000,-- € festgesetzt.
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