64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05•Landgericht Aachen, 2005-04-22, 64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05
Landgericht Aachen, 2005-04-22, 64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05
64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05Kantonsgericht22.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-22
Aktenzeichen: 64 KLs 801 Js 544/04 - 5/05
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0422.64KLS801JS544.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten sind des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.
Es werden verurteilt:
der Angeklagte P F zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 4 Monaten,
die Angeklagte J T zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren,
der Angeklagte F1 T zu einer Freiheitsstrafe von
4 Jahren.
Bezüglich des Angeklagten F wird ein Wertersatzverfall in Höhe von 1.100,00 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
- §§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG, 25 Abs. 2, 73, 73a StGB
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