Landgericht Aachen, 2005-03-02, 52 Ks 401/04

52 Ks 401/04Kantonsgericht02.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 401/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-02

Aktenzeichen: 52 Ks 401/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0302.52KS401.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge und wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

– §§ 211, 223, 224 Abs. 1 Nr. 3 + 5, 306a Abs. 1, 306b Abs. 2 Nr. 1, 306c, 52, 53 StGB –

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