Landgericht Aachen, 2005-02-14, 33 Vollz 936/04

33 Vollz 936/04Kantonsgericht14.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 33 Vollz 936/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-14

Aktenzeichen: 33 Vollz 936/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0214.33VOLLZ936.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.

Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf bis 300,-- Euro festgesetzt.

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