33 Vollz 936/04•Landgericht Aachen, 2005-02-14, 33 Vollz 936/04
Landgericht Aachen, 2005-02-14, 33 Vollz 936/04
33 Vollz 936/04Kantonsgericht14.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33 Vollz 936/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-14
Aktenzeichen: 33 Vollz 936/04
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0214.33VOLLZ936.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.
Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf bis 300,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.