Landgericht Aachen, 2004-11-04, 7 T 99/04

7 T 99/04Kantonsgericht04.11.2004

Regest

Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 T 99/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-04

Aktenzeichen: 7 T 99/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:1104.7T99.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 138, 1942 ff; InsO § 83 Abs. 1

Leitsätze

Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.

Tenor

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23. Juli 2004 (Az. 2 VI 88/04) aufgehoben und das Amtsgerichts Aachen angewiesen, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, der den Erbanteil der Beteiligten zu 1) mit 1/2 und die Erbanteile der Beteiligten zu 2) und 3) mit je 1/4 ausweist.

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