7 T 99/04•Landgericht Aachen, 2004-11-04, 7 T 99/04
Landgericht Aachen, 2004-11-04, 7 T 99/04
7 T 99/04Kantonsgericht04.11.2004
Regest
Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 T 99/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-04
Aktenzeichen: 7 T 99/04
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:1104.7T99.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 138, 1942 ff; InsO § 83 Abs. 1
Leitsätze
Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.
Tenor
Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23. Juli 2004 (Az. 2 VI 88/04) aufgehoben und das Amtsgerichts Aachen angewiesen, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, der den Erbanteil der Beteiligten zu 1) mit 1/2 und die Erbanteile der Beteiligten zu 2) und 3) mit je 1/4 ausweist.
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