Landgericht Aachen, 2004-06-30, 7 S 429/03

7 S 429/03Kantonsgericht30.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 S 429/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-30

Aktenzeichen: 7 S 429/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0630.7S429.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.November 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 4 C 327/03 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Restforderung der

Fa. U in Höhe von 814,30 € aus der Mietwagenrechnung ##### ##### vom 18.2.2003 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen

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