Landgericht Aachen, 2004-02-26, 3 T 88/03

3 T 88/03Kantonsgericht26.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 88/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-26

Aktenzeichen: 3 T 88/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0226.3T88.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 1836 BGB

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 21. Februar 2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 03. Februar 2003 - K XVII 262 - abgeändert und wie folgt neugefasst:

Dem Beteiligten zu 1. wird - ergänzend zu den bereits festgesetzten Ver-gütungs- und Auslagenerstattungsansprüchen mit Beschlüssen des Amtsgerichts Aachen vom 15. Juli 1996 und vom 20. Mai 1997 - für den Zeitraum seiner Betreuungsleistungen vom 06. Dezember 1994 bis zum 05. Februar 1997 ein Betrag in Höhe von insgesamt 191,62 EUR als Mehr-wertsteuererstattungsanspruch auf die bereits festgesetzten Vergütungs-ansprüche festgesetzt. Der Anspruch richtet sich gegen die Staatskasse.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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