Landgericht Aachen, 2004-02-12, 2 T 192/03

2 T 192/03Kantonsgericht12.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 2 T 192/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-12

Aktenzeichen: 2 T 192/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0212.2T192.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts Eschweiler vom 28. August 2003 – 6 II 61/02 – im Kostenausspruch abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt – wie folgt – neu gefaßt:

Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich des Rechtsmittels hat die Antragstellerin zu tragen; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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