11 O 494/95•Landgericht Aachen, 2004-01-28, 11 O 494/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 494/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-28
Aktenzeichen: 11 O 494/95
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0128.11O494.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 15.000,00 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 20.12.1995 zu zahlen;
an die Klägerin 2.051,16 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 20.12.1995 zu zahlen;
an die Klägerin weitere 14.058,95 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 27.04.2000 zu zahlen;
an die Klägerin weitere 9.887,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2003 zu zahlen;
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, die aus der fehlerhaften Behandlung des Beklagten in den Jahren 1990 bis Oktober 1991 resultieren, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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