Landgericht Aachen, 2003-06-18, 11 O 423/01

11 O 423/01Kantonsgericht18.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 423/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-18

Aktenzeichen: 11 O 423/01

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0618.11O423.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 € Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 01.08.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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