Landgericht Aachen, 2003-04-02, 3 T 115/03

3 T 115/03Kantonsgericht02.04.2003

Regest

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 115/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-02

Aktenzeichen: 3 T 115/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0402.3T115.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: InsO § 14 Abs. 1

Leitsätze

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.