6 T 6/02•Landgericht Aachen, 2002-02-11, 6 T 6/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 6/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-11
Aktenzeichen: 6 T 6/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0211.6T6.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Monschau vom 14.01.2002 - 1 C 293/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wer-den gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.