Landgericht Aachen, 2002-02-11, 6 T 6/02

6 T 6/02Kantonsgericht11.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 6/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-11

Aktenzeichen: 6 T 6/02

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0211.6T6.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Monschau vom 14.01.2002 - 1 C 293/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wer-den gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.

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